Dokumente und Papierkram |
| Einreise und Grenzübergänge allgemein Allgemeine gilt für alle Einreiseszenarien, dass wir mit Schweizerpässen reisen. Für andere Länder gelten oft andere Einreisebestimmungen. Bisher hatten wir an den Grenzen keine grossen Probleme. Die Abläufe sind nicht nur für Uneingeweihte etwas unklar, aber mit Geduld oder mit Hilfe der Tramitadores (Zollhelfer) kommt man durch. Abzockversuche kann man meistens durch Zahlung nur gegen Quittung umgehen, es lohnt sich aber auch nicht wegen 5 US$ einen Aufstand zu machen. Wichtig ist auch, nie unter Zeitdruck an eine Grenze zu kommen. Unsere Aussage war oft, "Wir haben mehr Zeit als Geld.", wenn jemand gegen mehr oder weniger bescheidene Gebühren denn Ablauf etwas ölen wollte. Man ist auf der sicheren Seite, wenn man bereits am früheren Morgen, so ab 9:00 Uhr, eintrifft. Es ist dann meist noch etwas kühler und man hat noch den ganzen Tag vor sich. Mittagszeit, Randstunden und Wochenenden sollte man vermeiden. Manchmal kommen die Zollbeamten sonst auf die Idee, wie die Gewerkschaften, Sonntags- und Überzeitzuschlag zu verlangen. Die Einreisebestimmungen für Alkoholika und frische Lebensmittel sind oft unterschiedlich. Fast nichts dabei zu haben, es zu verstecken oder vor der Nase der Zöllner zu verspeisen, sind wohl hier die Lösung. Um mit einem Fahrzeug ohne Probleme und vor allem ohne viel Geld zu
hinterlegen über den Zoll zu kommen, besorgten wir uns ein Carnet de
passage oder Libreta de paso. Dazu muss ein Depot von etwa einem Drittel
des Fahrzeugwerts auf einem Sperrkonto oder beim Herausgeber des Briefs
(z.B. TCS, ACS Automobilclub des Heimatlandes) hinterlegt werden, man
beachte, dass es nur ein Jahr gültig ist und nicht vordatiert werden kann.
Bei der Ein- und Ausreise muss dieses Dokument dann immer genau gestempelt
werden, besonders bei der Rückkehr in die Schweiz. Sonst erhält man
erstens das Depot nicht zurück und zweitens können weitere Kosten und
Gebühren, des Landes in welches das Auto zuletzt eingeführt wurde,
anfallen. Weitere Dokumente für das Fahrzeug, die wir dabei haben, sind der CH-Führerausweis, CH-Fahrzeugausweis, mehrere Übersetzungen (Translation) und internationale Führerausweise, die letzteren beide erhältlich beim Strassenverkehrsamt und TCS, ACS Automobilclub des Heimatlandes. Dazu ist auch zu sagen, dass die Leute hier auf diesen Kontinenten keine Ahnung haben, wie unsere Original-Ausweise aussehen, woher auch? Also kommt es unter den Fahrzeug-Reisenden vor, dass die mitgeführten Ausweise auf dem PC hergestellt wurden, der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt. Man kann sie ja in Folie einschweissen, mit einem Markstück einen Stempel basteln etc. Auch dies soll keine Empfehlung sein, sondern ist einfaches Hörensagen, man beachte, dass auch solches unter Urkundenfälschung fällt. Aus Furcht vor Diebstahl, weil das Fahrzeug im Herkunftsland niemals zugelassen werden könnte oder um die Fahrzeugsteuern und die Versicherung (welche im Ausland ja doch nicht zahlt) im Herkunftsland zu sparen, geben einige der Fahrzeug-Reisenden ihre Originalnummernschilder ab und fahren mit Kopien herum. Auch in diesem Fall wissen die Einheimischen hier nicht, wie ein Originalnummernschild aussieht, also sieht man auch hier die lustigsten Sachen. Kranken- und Unfallversicherung Als Schutz gegen Krankheit und Unfall haben wir, in unsere
Krankenversicherung einen Weltzusatz und die Unfalldeckung
eingeschlossen. Laut Gesetz ist dies in der Schweiz nur für maximal 1 Jahr
möglich, laut den Krankenkassen machen sie aber eine Ausnahme und
versichern auch länger. Ob dies nur mit dem Prämienkassieren oder dann
auch im Falle einer Krankheit oder Unfall gilt wissen wir nicht. Wer sich in der Schweiz abmeldet und somit also nichts mehr verdient, hat je nach Gemeinde anrecht auf krankenkassensubventionen. Dies muss aber vor Reisebeginn angefordert werden. Für die USA und Kanada hatten wir eine
Fahrzeug-Haftpflichtversicherung für 6 Monate und SFr. 890.- über das
Swiss National Auto Program (SNAP) der Winterthur Versicherung
abgeschlossen. Diese beinhaltet nur Haftpflicht über 3 Mio. US$. Die
Schweizer Haftpflicht Versicherung gilt nur für die auf der grünen
Versicherungskarte angegebenen Länder. Unser mitgeführtes Mobiliar ist in einer speziellen Hausratsversicherung für Auslandaufenthalt und das zurückgelassene als eingestelltes Mobiliar versichert. Als weitere und letzte Versicherung, neben der Personen-Haftpflichtversicherung, haben wir eine kombinierte Reisegepäck-, Annulationskosten - und Rückführungsversicherung (Es ginge da wohl auch günstiger, siehe unter Krankenkasse). Auf letztere griffen wir bereits wegen dem verspäteten Fahrzeugtransport zurück und sie hat uns 5 Tage Aufenthalt in Washington DC bezahlt. Siehe Verschiffen In allen Ländern und grösseren oder touristischen Städten kann man
heute mit einer normalen Bancomat-Karte (EC-Karte, Maestro-Karte,
Cirrus-Karte) an den Geldautomaten mit Maestro- oder Cirrus-Logo Geld
abheben. Dies zu Devisenkursen und mit günstiger Spesenbelastung, wenn man
etwa den Gegenwert von 200 - 300 US$ abhebt. Reiseschecks, Traveller Cheques Von den Reise-Schecks werden bei Diebstahl ersetzt. Beim Einlösen
entstehen einem aber oft Gebühren welche bis zu 10% des Wertes betragen.
Dies ist nicht so schlimm weil z.B. American Express belegte Gebühren über
1% zurückerstattet. Ist aber oft nicht zu belegen, weil man einfach einen
schlechten Wechselkurs erhält. Selbst im American Expressbüro ist der
Wechselkurs oft schlechter als in der Wechselstube an der Strasse. dann
muss man sich im American Expressbüro Dollar auszahlen lassen (ohne
Gebühr) und diese dann auf der Strasse wechseln. Zurück zum Anfang |
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